Laschke Reisen 2020

163 Informationen hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. 10.2. LaG haftet nicht für Leistungsstö- rungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich ver- mittelt werden (z.B. vermittelte Aus- flüge, Sportveranstaltungen, Theater- besuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspart- ners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Be- standteil der Pauschalreise von LaG sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. LaG haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von LaG ursächlich geworden ist. 11. Geltendmachung von An- sprüchen, Adressat Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisen- de gegenüber LaG geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisever- mittler gebucht war. Eine Geltendma- chung in Textform wird empfohlen. 12. Information zur Identität aus- führender Luftfahrtunternehmen 12.1. LaG informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verord- nung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätes- tens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flug- beförderungsleistungen. 12.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist LaG verpflich- tet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durch- führen wird bzw. werden. Sobald LaG weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird LaG den Kunden in- formieren. 12.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird LaG den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit an- gemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren. 12.4. Die entsprechend der EG-Ver- ordnung erstellte „Black List“ (Flugge- sellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet- Seiten von LaG oder direkt über http:// ec.europa.eu/transport/modes/air/ safety/air-ban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von LaG einzusehen. 13. Pass-, Visa- und Gesundheits- vorschriften 13.1. LaG wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfor- dernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. 13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der be- hördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen so- wie das Einhalten von Zoll- und Devi- senvorschriften. Nachteile, die aus der Nicht¬beachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rück- trittskosten, gehen zu Lasten des Kun- den/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn LaG nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 13.3. LaG haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde LaG mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass LaG eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 14. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand 14.1. LaG weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass LaG nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. LaG weist für alle Reisever- träge, die im elektronischen Rechts- verkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs- Plattform http://ec.europa.eu/consu- mers/odr/ hin. 14.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das ge- samte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und LaG die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können LaG aus- schließlich an deren Sitz verklagen. 14.3. Für Klagen von LaG gegen Kun- den, bzw. Vertragspartner des Pau- schalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnli- chen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhe- bung nicht bekannt ist, wird als Ge- richtsstand der Sitz von LaG vereinbart. © Diese Reisebedingungen sind ur- heberrechtlich geschützt; Bundesver- band Deutscher Omnibusunternehmer e.V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2018 Reiseveranstalter ist: Omnibus- und Reiseverkehr Laschke GmbH Geschäftsführer: Joachim und Stefan Laschke Handelsregister Bonn 10923 Eifelring 63, 53879 Euskirchen Telelefon : 02251/61206 Fax : 02251/65800 E-Mail : kontakt@laschke-reisen.de und Reiseverkehr Laschke GmbH

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