Laschke Reisen 2020

160 Informationen REISEBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALREISEN (gültig seit 01.07.2018) der Omnibus- Sehr geehrte Kunden,die nachfolgen- den Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwi- schen Ihnen und der Omnibus– und Reiseverkehr Laschke GmbH, nachste- hend „LaG“ abgekürzt, im Buchungs- fall ab dem 01.07.2018 zustande kom- menden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Ge- setzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! 1. Abschluss des Pauschalreise- vertrages, Verpflichtungen des Kunden 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage des Angebots von LaG und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die er- gänzenden Informationen von LaG für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Weicht der Inhalt der Reisebestäti- gung von LaG vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von LaG vor, an das LaG für die Dauer von 8 Werktagen gebunden ist. Der Ver- trag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit LaG bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist LaG die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. c) Die von LaG gegebenen vorvertrag- lichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stor- nopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. d) Der Kunde haftet für alle vertragli- chen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine ent- sprechende Verpflichtung durch aus- drückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Solche Buchungen (außer mündli- che und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von LaG erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Bu- chungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde LaG den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 8 Werktage gebunden. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklä- rung) durch LaG zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird LaG dem Kunden eine den gesetzli- chen Vorgaben zu deren Inhalt entspre- chende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertrags- schluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder au- ßerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsab- schluss: a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entspre- chenden Anwendung von LaG erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Bu- chungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der Onlinebu- chung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Spra- che. d) Soweit der Vertragstext von LaG im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig bu- chen“ bietet der Kunde LaG den Ab- schluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsan- gebot ist der Kunde 8 Werktage ab Ab- sendung der elektronischen Erklärung gebunden. f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektroni- schem Weg bestätigt. g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungs- pflichtig buchen“ begründet keinen An- spruch des Kunden auf das Zustande- kommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsanga- ben. LaG ist vielmehr frei in der Ent- scheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht. h) Der Vertrag kommt durch den Zu- gang der Reisebestätigung von LaG beim Kunden zu Stande. i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch ent- sprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stan- de, ohne dass es einer Zwischenmittei- lung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. LaG wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln. 1.4. LaG weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fern- absatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk- dienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und On- linedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Wider- rufsrecht besteht jedoch, wenn der Ver- trag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Ver- brauchers geführt worden; im letztge- nannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 2. Bezahlung 2.1. LaG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungs- vertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kon- taktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervor- gehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebe- ginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 14 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zah- lungsfällig. 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht ent- sprechend den vereinbarten Zahlungs- fälligkeiten, obwohl LaG zur ordnungs- gemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflich- ten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungs- recht des Kunden besteht, so ist LaG berechtigt, nach Mahnung mit Fristset- zung vom Pauschalreisevertrag zurück- zutreten und den Kunden mit Rück- trittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten. 3. Änderungen von Vertragsin- halten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen 3.1. Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen in diesem Prospekt/ Sonderflyer entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie je-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjE3NzE=