Winter - Frühjahr 2022/2023

verkehr Laschke GmbH 43 Informationen gen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertrags- partners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkenn- bar nicht Bestandteil der Pauschal- reise von LaG sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. LaG haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklä- rungs- oder Organisationspflichten von LaG ursächlich geworden ist. 11. Geltendmachung von Ansprü- chen, Adressat Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/ Reisende gegenüber LaG geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler ge- bucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen. 12. Information zur Identität ausfüh- render Luftfahrtunternehmen 12.1. LaG informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunter- nehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringen- den Flugbeförderungsleistungen. 12.2. Steht/stehen bei der Bu- chung die ausführende Fluggesell- schaft(en) noch nicht fest, so ist LaG verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Flugge- sellschaften zu nennen, die wahr- scheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald LaG weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird LaG den Kun- den informieren. 12.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft ge- nannte Fluggesellschaft, wird LaG den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mit- teln möglich ist, über den Wechsel informieren. 12.4. Die entsprechend der EG- Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nut- 15. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand 15.1. LaG weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeile- gung darauf hin, dass LaG nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreit- beilegung teilnimmt. LaG weist für alle Reiseverträge, die im elektroni- schen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online- Streitbeilegungs- Plattform http:// ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. 15.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitglied- staats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und LaG die ausschließliche Geltung des deut- schen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können LaG aus- schließlich an deren Sitz verklagen. 15.3. Für Klagen von LaG gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kauf- leute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf- enthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klage- erhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von LaG vereinbart. © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Om- nibusunternehmer e.V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2020 Reiseveranstalter ist: Omnibus- und Reiseverkehr Laschke GmbH Geschäftsführer: Joachim und Stefan Laschke Handelsregister Bonn 10923 Eifelring 63, 53879 Euskirchen Telelefon: 02251/61206 Fax: 02251/65800 E-Mail: kontakt@laschke-reisen.de zung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von LaG oder direkt über http://ec.europa. eu/transport/modes/air/safety/ air-ban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von LaG einzusehen. 13. Pass-, Visa- und Gesundheits- vorschriften 13.1. LaG wird den Kunden/Rei- senden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesund- heitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlan- gung von gegebenenfalls notwendi- gen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. 13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reise- dokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nach- teile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskos- ten, gehen zu Lasten des Kunden/ Reisenden. Dies gilt nicht, wenn LaG nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 13.3. LaG haftet nicht für die recht- zeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweili- ge diplomatische Vertretung, wenn der Kunde LaG mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass LaG eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 14. Besondere Regelungen im Zu- sammenhang mit Pandemien (ins- besondere dem Corona-Virus) 14.1 Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistun- gen durch die jeweiligen Leistungs- erbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jewei- ligen Reisezeitpunkt geltenden be- hördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden. 14.2 Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nut- zungsregelungen oder – beschrän- kungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reise- leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krank- heitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüg- lich zu verständigen.

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