Winter - Frühjahr 2022/2023

REISEBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALREISEN der Omnibus- und Reise Sehr geehrte Kunden,die nachfol- genden Bestimmungen werden, so- weit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Omnibus– und Reiseverkehr Laschke GmbH, nachstehend „LaG“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergän- zen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungs- gesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedin- gungen vor Ihrer Buchung sorg- fältig durch! 1. Abschluss des Pauschalreisever- trages, Verpflichtungen des Kunden 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage des Angebots von LaG und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von LaG für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Weicht der Inhalt der Reisebe- stätigung von LaG vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues An- gebot von LaG vor, an das LaG für die Dauer von 8 Werktagen gebun- den ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit LaG bezüglich des neuen Angebots auf die Ände- rung hingewiesen und seine vor- vertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist LaG die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. c) Die von LaG gegebenen vor- vertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindest- teilnehmerzahl und die Stornopau- schalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien aus- drücklich vereinbart ist. d) Der Kunde haftet für alle ver- traglichen Verpflichtungen von Mit- reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Ver- pflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernom- men hat. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Solche Buchungen (außer münd- liche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von LaG erfolgen (bei E-Mails durch Über- mittlung des ausgefüllten und unter- zeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde LaG den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 8 Werktage gebunden. b) Der Vertrag kommt mit dem Zu- gang der Reisebestätigung (Annah- meerklärung) durch LaG zustande. Bei oder unverzüglich nach Ver- tragsschluss wird LaG dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reise- bestätigung in Textform übermit- teln, sofern der Reisende nicht An- spruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleich- zeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 1.3. Bei Buchungen im elektroni- schen Geschäftsverkehr (z.B. Inter- net, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der ent- sprechenden Anwendung von LaG erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrek- tur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des ge- samten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglich- keit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der On- linebuchung angebotenen Vertrags- sprachen sind angegeben. Recht- lich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache. d) Soweit der Vertragstext von LaG im Onlinebuchungssystem ge- speichert wird, wird der Kunde dar- über und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig bu- chen“ bietet der Kunde LaG den Abschluss des Pauschalreisever- trages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 8 Werktage ab Absendung der elekt- ronischen Erklärung gebunden. f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zah- lungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pau- schalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. LaG ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht. h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von LaG beim Kunden zu Stande. i) Erfolgt die Reisebestätigung so- fort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echt- zeit), so kommt der Pauschalreise- vertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kun- den am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestä- tigung angeboten wird. Die Verbind- lichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglich- keiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. LaG wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln. 1.4. LaG weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreisever- trägen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Teleko- pien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wur- den, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräu- men geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhand- lungen, auf denen der Vertrags- schluss beruht, sind auf vorherge- hende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 2. Bezahlung 2.1. LaG und Reisevermittler dür- fen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalrei- se nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeld- absicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobe- ner Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aus- händigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Si- cherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kür- zer als 14 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 2.2. Leistet der Kunde die An- zahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbar- ten Zahlungsfälligkeiten, obwohl LaG zur ordnungsgemäßen Erbrin- gung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehal- tungsrecht des Kunden besteht, so ist LaG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalrei- severtrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten ge- mäß Ziffer 5 zu belasten. 3. Änderungen von Vertragsinhal- ten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen 3.1. Die Angebote zu den vertrag- lichen Reiseleistungen in diesem Prospekt/Sonderflyer entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bit- te haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sach- lichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich sind, die wir 40 Informationen

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